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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.1961 - 1 B 27/60   

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https://dejure.org/1961,1222
OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.1961 - 1 B 27/60 (https://dejure.org/1961,1222)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.01.1961 - 1 B 27/60 (https://dejure.org/1961,1222)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Januar 1961 - 1 B 27/60 (https://dejure.org/1961,1222)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1597
  • DVBl 1961, 860
  • DÖV 1961, 913
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 16.11.1977 - VII S 1/77

    Vollstreckungsmaßnahme - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Sebständige

    Muß die Antragstellerin, wie im Streitfall, nicht mit einer weiteren Vollstreckung rechnen, so besteht für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kein berechtigtes Interesse an einem vorläufigen Rechtsschutz (vgl. auch BFH-Beschluß vom 28. März 1968 V B 32/67, BFHE 92, 164, BStBl II 1968, 470; Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 4. Januar 1961 I B 27/60, NJW 1961, 1597).
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 138.64

    Verpflichtung zur Abgabe einer Lohnsummensteuererklärung und Festsetzung eines

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin für ihre gegenteilige Ansicht auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Januar 1961 (NJW 1961, 1597); denn dieser Beschluß ließ die hier zu entscheidende Frage für eine Androhung nach § 202 AO ausdrücklich offen (vgl. a.a.O. S. 1598).
  • BFH, 06.08.1970 - IV B 13/69

    Aussetzung der Vollziehung - Verfahren über die Hauptsache - Reihenfolge der

    Der Senat nimmt jedenfalls für die Fälle, in denen -- wie im Streitfall -- bei Erlaß des Hauptsacheurteils ein Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung beim Gericht anhängig war, in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Schrifttums an, daß die Zuständigkeit des FG für eine sachliche Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung noch gegeben ist, so lange das Hauptsacheurteil noch nicht rechtskräftig geworden oder die Revisionsinstanz noch nicht angerufen und damit der BFH noch nicht zum Gericht der Hauptsache geworden ist (vgl. Eyermann-Fröhler, a. a. O.; Tipke-Kruse, a. a. O.; unentschieden das OVG Koblenz vom 4. Januar 1961, NJW 1961, 1597).
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